| ERGO Soft > Impressum > AGB | ||
| Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen | ||
| 1. | Vertragsschluss | |
| 1.1. |
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. |
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| 1.2. |
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. |
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| 1.3. |
Aufträge und ergänzende Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Kostenvoranschläge und Angaben über Frachtsätze sind unverbindlich. |
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| 1.4. | Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherung von Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich vereinbart, bzw. schriftlich bestätigt werden. | |
| 2. | Preise, Zahlungsbedingungen | |
| 2.1. |
An die bei Auftragserteilung jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten hält sich Ergo Soft 4 Monate ab Auftragserteilung gebunden. Sind längere Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarung die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw. Preislisten. |
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| 2.2. |
Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige abweichende vereinbarte Nachlässe zzgl. der bei Auftragserteilung bzw. 4 Monate nach Auftragserteilung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nicht in den jeweils gültigen Preisen enthalten sind - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen oder anders lautender Angebote - die Kosten für Verpackung, Porto, Nachnahme, Zoll uä. Gebühren, Frachtkosten, Versicherungskosten oder sonstige durch die Versendung oder Verfrachtung bedingte Kosten. |
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| 2.3. |
Rechnungen sind - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen oder anders lautender Angebote - zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Rechnungen über gebrauchte Hardware, Zubehör, Ersatzteile oder Dienstleistungen wie Schulung, Kundendienst, Reparaturen o.ä. Sind sofort ohne Abzug fällig. |
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| 2.4. | Bei Auslands- oder Wechselkursgeschäften gelten die jeweils am Verkaufsort geltenden Preise nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2. | |
| 2.5. |
Ergo Soft behält sich die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich vor; deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-, Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. |
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| 2.6. |
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung das Eigentum von Ergo Soft. |
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| 2.7. |
Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist Ergo Soft berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. |
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| 2.8. |
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. |
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| 2.9. |
Ergo Soft ist berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30% des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen. |
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| 2.10. |
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. |
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| 3. | Termine | |
| 3.1. |
Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. |
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| 3.2. |
Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Ergo Soft oder eines ihrer Lieferanten sowie ungünstige Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. |
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| 3.3. |
Kommt Ergo Soft mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. |
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| 3.4. |
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn Ergo Soft und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. §185 BGB wird ausgeschlossen. Evtl. bestehende Ersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferer tritt Ergo Soft an den Auftraggeber zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung an. |
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| 3.5. |
Macht der Kunde von vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung irgendwelcher Lieferzeiten oder Lieferfristen zu. |
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| 3.6. |
Will der Kunde - unbeschadet vorstehender Regelungen - einen vertraglich oder gesetzlich bestehenden Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens geltend machen und macht der Kunde das Entstehen eines solchen Verzugsschadens hinreichend glaubhaft, so wird die Höhe diese Schadens auf 0,5% der jeweiligen Teillieferung bzw. nicht erbrachten Lieferung pro vollendete Woche, höchstens aber 5% des für die rückständige Lieferung vereinbarten Nettopreises beschränkt, und zwar des Teils der Lieferung, der wegen Verzugs nicht nutzbar ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. |
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| 4. | Versand und Gefahrenübergang | |
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Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. |
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| 5. | Gewährleistung | |
| 5.1. |
Für Mängel der gelieferten Ware einschließlich Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach folgenden Vorschriften Gewähr: Für alle neu gelieferten Hardware-Geräte übernehmen wir gegenüber dem Kunden die Gewähr für einwandfreies Material und fehlerfreie Ausführung für die Dauer von 24 Monaten nach Gefahrenübergang, und zwar in Form einer Vollgarantie von 6 Monaten und einer anschließenden Teilegarantie von 6 Monaten. Für Software beträgt die Gewährleistung 6 Monate, für Ersatzteile 3 Monate. |
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| 5.2. |
Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 5.1 bezieht sich nicht auf normalen Verschleiß; sie entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten an der von uns gelieferten Ware vornehmen. Die Gewährleistung entfällt ferner bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von Ergo Soft liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn Ergo Soft verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu untersuchen. |
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| 5.3. |
Im Falle eines Mangels nach Ziffer 5.1 ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich bei Ergo Soft in Aachen und/oder seinen Vertragshändlern schriftlich, bei Software auch in programmtechnisch reproduzierbarer Weise anzuzeigen. |
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| 5.4. |
Gemäß Ziffer 5.1 und Ziffer 5.3 gerügte Ware ist zum Zwecke der Überprüfung und Nachbesserung auf Kosten des Kunden an Ergo Soft zu senden. Ergo Soft ist verpflichtet, in berechtigten Fällen innerhalb der in Ziffer 5.1 genannten Fristen kostenlos Nachbesserung zu leisten. Ergo Soft ist jedoch auch berechtigt, diese Nachbesserung durch Lieferung einer neuen, in Funktion und Leistung gleichwertigen Ware zu leisten. |
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| 5.5. |
Gelingt Ergo Soft die in Ziffer 5.4 genannte Nachbesserung nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zugang der beanstandeten Ware, so ist der Kunde berechtigt, unter Wahrung der Rechte von Ergo Soft gemäß Ziffer 5.3 nach seiner Wahl darüber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages für die betreffende Ware zu verlangen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, soweit ein Fall gemäß Ziffer 5.2 vorliegt. |
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| 5.6. |
Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, so hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und Ergo Soft bestehende Verträge. Die Wartung und Pflege der gelieferten Waren ist Sache des Kunden, sofern nicht ein gesonderter Instandhaltungsvertrag abgeschlossen wird. |
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| 6. | Wartung | |
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Die Wartung und Pflege der gelieferten Waren ist Sache des Kunden, sofern nicht ein gesonderter Instandhaltungsvertrag abgeschlossen wird. |
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| 7. | Schulungs-, Anpassungs-, Inbetriebnahme- oder Reparaturarbeiten | |
| 7.1. |
Die Entsendung des technischen Personals geschieht nur bei Vorliegen eines schriftlichen oder fernschriftlichen Auftrags. |
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| 7.2. |
Für Schulungs-, Anpassungs-, Inbetriebnahme- oder Reparaturarbeiten werden die jeweils gültigen Sätze für Arbeitszeit und Fahrzeit, Fahrtkosten und Auslösung zuzüglich der Kosten für Anpassungs- und Ersatzteile berechnet, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. |
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| 7.3. |
Rechnungen über Schulungs-, Anpassungs-, Inbetriebnahme- oder Reparaturarbeiten sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. |
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| 7.4. |
Für die durchgeführten Schulungs-, Anpassungs-, Inbetriebnahme- oder Reparaturarbeiten leisten wir nach folgenden Vorschriften Gewähr: Die Gewährleistungsfrist hierauf beträgt 3 Monate. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf normalen Verschleiß, sie entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den Teilen, die von uns angepasst, in Betrieb genommen oder repariert worden sind, vornehmen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche nach Beendigung unserer Arbeiten. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdecken, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Entdeckung der Mängel schriftlich zu rügen. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge werden wir unverzüglich nach unserer Wahl die erforderlichen Anpassungs-, Inbetriebnahme- oder Reparaturarbeiten wiederholen oder entsprechende Geräte durch einwandfreie Geräte ersetzen oder eine entsprechende Gutschrift er teilen. |
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| 7.5. |
Gegebenenfalls notwendige oder vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzbekleidungen sind dem technischen Personal vom Auftraggeber zu stellen. Auf irgendwelche Gefährdungsmöglichkeiten oder ungewöhnliche Arbeitsbedingungen ist bereits im Auftrag hinzuweisen |
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| 8. | Haftungsausschluss | |
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Soweit in den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerung, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden werden, so sind andere und/oder weitergehende Ansprüche - insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden, z.B. Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten o.ä. - jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; dies gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragwertes. Der Besteller stellt Ergo Soft von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder Haftungshöhe nach vorstehenden Bedingungen hinausgehen. |
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| 9. | Teilunwirksamkeit | |
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Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass sie dem gewünschten Zweck am nächsten kommt. |
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| 10. | Gerichtsstand | |
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Alleiniger
Gerichtstand ist Hanau |
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| Besondere Geschäftsbedingungen WebHosting/E-Shops | ||
| 1. | Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners | |
| 1.1. |
Die ERGO Soft Computer GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen als Partner der 1&1 Internet AG für das WebHosting sowie für den E-Shop ausschließlich auf Grundlage dieser besonderen Geschäftsbedingungen. Die Geltungsbereiche der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der ERGO Soft Computer GmbH bleiben hiervon unberührt. |
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| 1.2. |
ERGO Soft Computer ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von ERGO Soft Computer für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ERGO Soft Computer verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. |
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| 1.3. |
Von diesen Besonderen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. |
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| 1.4. | Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. | |
| 1.5. |
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste. |
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| 1.6. |
ERGO Soft Computer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen. |
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| 2. | Leistungspflichten | |
| 2.1. |
ERGO Soft Computer gewährleistet eine Erreichbarkeit der 1&1-Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ERGO Soft Computer liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. 1&1 kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. |
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| 2.2. | Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von ERGO Soft Computer genutzt werden. | |
| 2.3. |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. |
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| 2.4. | Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich. | |
| 3. | Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf | |
| 3.1. |
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird ERGO Soft Computer im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. ERGO Soft Computer hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ERGO Soft Computer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. |
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| 3.2. |
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ERGO Soft Computer, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. |
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| 3.3. |
Der Kunde ist verpflichtet, ERGO Soft Computer einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, ERGO Soft Computer unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von ERGO Soft Computer über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und ERGO Soft Computer das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt. |
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| 4. | Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht | |
| 4.1. |
Der Kunde erhält von ERGO Soft Computer für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von ERGO Soft Computer für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. |
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| 4.2. |
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. |
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| 4.3. |
Die von ERGO Soft Computer erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. |
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| 4.4. |
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von ERGO Soft Computer, der Hersteller und der Lizenzgeber nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. |
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| 4.5. |
Soweit dem Kunden von ERGO Soft Computer ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an ERGO Soft Computer zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber ERGO Soft Computer, dem Hersteller und dem Lizenzgeber bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. |
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| 4.6. |
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde ERGO Soft Computer eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00. |
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| 5. | Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung | |
| 5.1. |
ERGO Soft Computer ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. |
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| 5.2. |
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch ERGO Soft Computer oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. |
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| 5.3. |
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann ohne Angabe von Gründen von ERGO Soft Computer mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. ERGO Soft Computer ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. |
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| 5.4. |
ERGO Soft Computer ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. |
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| 5.5. |
Werden von Dritten gegenüber ERGO Soft Computer Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist ERGO Soft Computer berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren. |
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| 5.6. |
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ERGO Soft Computer insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie - sofern der E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. |
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| 5.7. |
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. |
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| 5.8. |
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch ERGO Soft Computer verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen. |
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| 5.9. |
Für den Fall, dass ERGO Soft Computer nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist ERGO Soft Computer berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. |
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| 6. | Preise und Zahlung | |
| 6.1. |
ERGO Soft Computer ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ERGO Soft Computer verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelds betroffen ist, bestimmt ERGO Soft Computer die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist Ergo Soft Computer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.; und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. |
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| 6.2. |
Soweit der E-Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnungsstellung erfolgt auf dem Postweg. |
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| 6.3. |
ERGO Soft Computer ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. |
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| 6.4. |
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. |
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| 7. | Wartung und Datensicherung | |
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Die Wartung und Pflege der gelieferten Waren sowie die Datensicherung ist Sache des Kunden, sofern nicht ein gesonderter Instandhaltungsvertrag abgeschlossen wurde. |
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| 8. | Haftung | |
| 8.1. |
Für Schäden haftet ERGO Soft Computer nur dann, wenn ERGO Soft Computer oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ERGO Soft Computer oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von ERGO Soft Computer auf den Schaden beschränkt, der für ERGO Soft Computer bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. |
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| 8.2. |
Die Haftung von ERGO Soft Computer wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. |
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| 8.3. |
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt. |
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| 9. | Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten | |
| 9.1. |
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ERGO Soft Computer von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. |
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| 9.2. |
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde ERGO Soft Computer unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). |
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| 9.3. |
ERGO Soft Computer ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist ERGO Soft Computer berechtigt, den Tarif zu sperren. ERGO Soft Computer wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. |
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| 10. | Pflichten des Kunden | |
| 10.1. |
Der Kunde sichert zu, dass die ERGO Soft Computer von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ERGO Soft Computer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von ERGO Soft Computer binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server. |
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| 10.2. |
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Der Serverbetreiber behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage. |
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| 10.3. |
Der Kunde verpflichtet sich, von ERGO Soft Computer zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von ERGO Soft Computer nutzen, haftet der Kunde gegenüber ERGO Soft Computer auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der 1&1 Internet AG abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von ERGO Soft Computer und 1&1 oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von ERGO Soft Computer erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann. |
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| 10.4. |
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist ERGO Soft Computer berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. |
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| 10.5. |
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. ERGO Soft Computer ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. ERGO Soft Computer wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. |
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| 10.6. |
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird ERGO Soft Computer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. |
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| 10.7. |
Der Kunde kann gegenüber ERGO Soft Computer schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich. |
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| 10.8. |
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei ERGO Soft Computer abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen zur Verfügung gestellten Chat. |
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| 11. | Datenschutz | |
| 11.1. |
ERGO Soft Computer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. |
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| 11.2. |
ERGO Soft Computer weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. |
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| 12. | Schlussbestimmungen | |
| 12.1. |
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Schlüchtern. ERGO Soft Computer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von ERGO Soft Computer auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). |
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| 12.2. |
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. |
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